Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, gibt es finanzielle Unterstützung von „GEfördert“.
Eltern können für jede der geförderten Leistungen Unterstützung beantragen.
Ob Schulbedarf, Klassenfahrt, Nachhilfe oder Mittagessen.
Schüler*innen werden gefördert, wenn
• die Kinder Leistungen nach SGBII erhalten.
• die Kinder Leistungen nach SGBXII erhalten.
• die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
• die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten.
• die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten.