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Bildungs- und Teilhabepaket

Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, gibt es finanzielle Unterstützung von „GEfördert“.
Eltern können für jede der geförderten Leistungen Unterstützung beantragen.
Ob Schulbedarf, Klassenfahrt, Nachhilfe oder Mittagessen.

Schüler*innen werden gefördert, wenn 

• die Kinder Leistungen nach SGBII erhalten.
• die Kinder Leistungen nach SGBXII erhalten.
• die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
• die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten.
• die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten.

GEfördert

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